AGB/Stadionordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eishockey Cracks Bad Nauheim GmbH & Co.KG(„Veranstalter“)

  1. Der Zuschauer unterwirft sich mit dem Kauf einer Eintrittskarte den Geschäftsbedingungen des Veranstalters sowie der Stadionordnung des Colonel-Knight-Stadions. Bei Widersprüchen gelten vorrangig die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters, ansonsten gelten beide Ordnungen.
  2. Die Eintrittskarte gilt nur für das auf der Karte aufgeführte Heimspiel.
  3. Die Eintrittskarte ist auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Verlust ist ein kostenpflichtiger Ersatz notwendig.
  4. Der Veranstalter weist darauf hin, dass durch Einflussnahme Dritter die Spielzeit kurzfristig geändert oder verlegt werden kann.
  5. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für höhere Gewalt (z.B. witterungsbedingte Sichtbeeinträchtigung auf die Spielfläche durch kondensierte Glasscheiben).
  6. Das Ordnungspersonal kann Leibesvisitationen vornehmen und alkoholisierten (berauschten) Besuchern den Einlass verwehren.
  7. Das Mitführen von Getränken (jeder Art), Glasbehältern, Dosen, Mehrwegflaschen, Styroporblöcken, Kisten, pyrotechnischem Feuerwerk bzw. Gegenständen, Feuerwerkskörpern, Kanistern, Leitern, Schirmen (ausgenommen Knirpse bei Regenwetter), (Softair-)Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen ist verboten. Bei Nichtbeachtung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Kunde eine Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen kann.
  8. Es ist untersagt, Schriftstücke, Zeichnungen, Symbole oder Fahnen mit politischem, ideologischem oder werblichem Charakter sowie sämtliche Gegenstände, die kommerziellen Zielen dienen und von Dritten gesehen werden können, mitzubringen.
  9. Im Colonel-Knight-Stadion sind Fahnen (bis 1,50 m Stocklänge), Banner, Trommeln sowie Megafone erlaubt. Das Schwenken von Fahnen, die größer als 1 Meter sind, ist nur bei Spielunterbrechungen und in den Pausen gestatten, um den anderen Gästen eine gute Sicht aufs Spielfeld zu ermöglichen. Sollte gegen diese Vorgabe verstoßen werden, ist der Sicherheitsdienst angehalten, die Fahne bis zum Spielende zu konfiszieren.
  10. Das Mitführen von Tieren ist untersagt.
  11. Während der laufenden Spieldrittel ist im gesamten Colonel-Knight Stadion Rauchverbot. Vor dem Spiel, und während der Drittelpausen darf weiterhin, unter Rücksichtnahme auf Kinder und Familien, geraucht werden.
  12. Der Spielbesucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Spielbesuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt. Die Kameraüberwachung durch die Polizei ist hiervon ausgenommen, das Überwachungssystem sowie die Aufnahmen sind ausschließlich für die Polizei zugänglich und unterliegen somit den gesetzlichen Speicherungsbedingungen.
  13. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist untersagt. Kartenfälschungen werden mit polizeilicher Anzeige und Stadionverbot verfolgt.
  14. Das widerrechtliche Betreten des Stadions ohne Eintrittskarte oder über die nicht ausgewiesenen Eingänge wird mit einem Stadionverweis geahndet.
  15. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden.
  16. Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Spielbesucher die Eisfläche, Garderoben oder den Sicherheitsbereich betritt, Absperrungen übersteigt, gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt.
  17. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist beauftragt, im Namen des Veranstalters einen Hallenverweis in entsprechenden Fällen auszusprechen. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Er vertritt im Namen des Veranstalters das Hausrecht.