Stadiondeckel
Alle Informationen zum Stadiondeckel
Der EC-STADIONDECKEL ist eine elektronische Bezahlkarte, die seit der Saison 2015/16 im Colonel-Knight-Stadion das Bargeld ersetzt und dementsprechend als Zahlungsmittel eingesetzt wird.
Hierfür gelten die unter den FAQ ersichtlichen „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eishockey Cracks Bad Nauheim GmbH für den bargeldlosen Zahlungsverkehr durch Nutzung des EC-STADIONDECKELS und der in der DAUERKARTE integrierten Funktion des EC-STADIONDECKELS (Stand: 13. August 2015).“
Warum wurde der EC-Stadiondeckel eingeführt?
Durch den EC-STADIONDECKEL wird aufgrund der passgenauen Zahlung ein schneller und reibungsloserer Ablauf an den Buden ermöglicht und die Wartezeiten verkürzt, da z.B. kein Kleingeldzählen oder eine Wechselgeldherausgabe mehr notwendig sind.
Zeitersparnis? Jetzt ,uss ich mich mehrmals anstellen.
Wer gleich am Anfang den Betrag auflädt, den er gewöhnlich im Stadion ausgibt, wird an den Buden mehr Zeit einsparen, als der Ladevorgang des EC-STADIONDECKELS dauerte. Ein weiterer Vorteil ist, dass das verbliebene Guthaben auch beim nächsten Spielbesuch wiederverwendet werden kann – man muss den EC-STADIONDECKEL also nicht jedes Mal zurückgeben.
Wo kann ich das Guthaben meines EC-Stadiondeckels sehen?
Das EC-Catering-Team an den Info-Points im Stadion prüft für euch gerne das Guthaben auf der Karte. Dort kann man ebenfalls die Trinkbecher zurückgeben.
Außerdem ist auch auf der Anzeige der Kartenleser an den Verkaufsbuden euer „Geldspielraum“ ersichtlich.
Wo bekomme ich den EC-Stadiondeckel
Der EC-STADIONDECKEL kann in der Geschäftsstelle, an den vier Info Points im Stadion, welche auch als Becher-Rückgabestellen dienen, bezogen und aufgeladen werden.
Wie funktioniert die Aufladung des EC-Stadiondeckels
Der EC-STADIONDECKELS wird gegen einen Pfandbetrag von je 3,00 EUR abgegeben. Das Guthaben kann durch eure entsprechende Geldzahlung, in 5,00 €-Schritten, von mindestens 10,00 € bis zur Höhe von 150,00 € aufgeladen werden. Einen verbliebenen Restbetrag sowie die 3,00 EUR Pfand erhaltet ihr bei Rückgabe des EC-STADIONDECKELS an den jeweiligen Rücknahmestellen natürlich zurück.
Was mache ich nach Spielende mit meinem EC-Stadiondeckel
1 Rückgabe und Auszahlung des Restguthabens zzgl. Karten-Pfand an den ausgewiesenen Info- 2 Points.Stadiondeckel behalten und beim nächsten Spiel im Colonel Knight Stadion wieder nutzen.
Die Info-Points sind bis ca. 30 Minuten nach Spielende geöffnet.
Ich habe meinen EC-Stadiondeckel verloren! Was tun?
Grundsätzlich gilt für den EC-STADIONDECKEL, das Gleiche wie für Bargeld: Ist er weg, ist auch das Geld verloren.
Dauerkarteninhaber haben jedoch die Möglichkeit, da die Dauerkarte in der Geschäftsstelle personenbezogen registriert ist, diese bei Verlust oder Diebstahl sperren zu lassen.
Das Guthaben kann dann ggf. auf eine andere Dauerkarte übertragen werden.
Bitte teilt uns den Verlust umgehend an info@ec-bn.de mit.
Benötigen Gästefans einen EC-Stadiondeckel?
Ja! Für unsere Gäste ist insbesondere direkt neben dem Gäste-Treff ein Info-Point eingerichtet.
Außerdem liegt auch der Info-Point der „Teufelsbude“ auf eurem Weg aus dem Stadion, so dass ihr gleich zwei Möglichkeiten habt, euren EC-STADIONDECKELS wieder zurückzugeben.
Alternativ hebt ihr den EC-STADIONDECKEL für euren nächsten Besuch in Bad Nauheim auf.
Wie lange ist der EC-Stadiondeckel gültig?
Siehe §5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gibt es Datenschutzrichtlinen für den EC Stadiondeckel?
Die Daten auf dem EC STADIONDECKEL sind anonymisiert und verschlüsselt. Alle Datenschutzrichtlinien werden somit eingehalten.
Wie sicher ist der EC-Stadiondeckel?
Der kontaktlose EC-STADIONDECKEL kann ausschließlich von den systemeigenen Kartenlesern ausgelesen werden. Darüber hinaus sind die Datenübertragung und alle auf dem EC-STADIONDECKEL gespeicherten Daten verschlüsselt und so vor unberechtigtem Zugriff und Manipulation geschützt.
Ich habe eine Frage bezüglich des EC Stadiondeckels
Für eure Fragen rund um den EC-STADIONDECKEL hat der EC Bad Nauheim zusätzlich die Service-Mailadresse stadiondeckel@ec-bn.de eingerichtet. Das Geschäftsstellen-Team wird dort eure Mailanfragen schnellstmöglich beantworten.
Ich habe ein Problem mit dem EC Stadiondeckel - wohin?
Bei Fragen rund um den EC-STADIONDECKEL helfen die Mitarbeiter an den Info-Points gerne weiter.
AGB des EC Stadiondeckels
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eishockey Cracks Bad Nauheim GmbH für den bargeldlosen Zahlungsverkehr durch Nutzung des EC STADIONDECKELS und der in der DAUERKARTE integrierten Funktion
des EC STADIONDECKELS.
Stand: 13. August 2015.
Der EC STADIONDECKEL ist ein von der Eishockey Cracks Bad Nauheim GmbH, Nördlicher Park 18, 61231 Bad Nauheim („Kartenaussteller“) bereitgestelltes elektronisches Zahlungsmittel. Der Vertrieb des EC STADIONDECKELS erfolgt im Namen und für Rechnung der Eishockey Cracks Bad Nauheim GmbH.
Der EC STADIONDECKEL wird als einzelne Karte vertrieben. Die Funktion des EC STADIONDECKELS ist zudem in der Saison-Dauerkarte (sowie in der Joker-Dauerkarte) der Eishockey Cracks Bad Nauheim GmbH ntegriert und kann durch Aufladen aktiviert werden. Für die Nutzung des elektronischen Zahlungsmittels gelten im Verhältnis zwischen dem Kartenaussteller und dem jeweiligen Karteninhaber die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl für den EC STADIONDECKEL als auch für die DAUERKARTE. Sofern in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Begriff EC STADIONDECKEL genannt ist, gilt dieser ebenso für die integrierte Funktion des EC STADIONDECKELS in der DAUERKARTE.
§ 1 Vertragsbeziehungen
(1) Mit dem Bezug des EC STADIONDECKELS oder dem erstmaligen Aktivieren des in der DAUKERKARTE integrierten EC STADIONDECKELS durch Aufladen kommt ein Vertrag zwischen dem Kartenaussteller und dem Karteninhaber über die Nutzung des EC STADIONDECKELS als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande.
(2) Der Eintrittskartenverkauf, einschließlich des Abonnements von Dauerkarten, ist Gegenstand eines gesonderten Vertragsverhältnisses mit der Eishockey Cracks Bad Nauheim GmbH, für das gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Der Bezug des EC STADIONDECKELS ohne Bezug einer jeweils gültigen Eintrittskarte berechtigt nicht zum Betreten der Einsatzstätte.
§ 2 Leistungsumfang
Mit dem EC STADIONDECKEL kann der Karteninhaber an für die Nutzung des EC STADIONDECKELS freigegebenen Veranstaltungstagen innerhalb der Einsatzstätte Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf dem EC STADIONDECKEL gespeicherte Guthaben um den erfügten Betrag.
§ 3 Erwerb
(1) Der EC STADIONDECKEL ist über die vom Kartenaussteller beauftragten und eigenen Verkaufsstellen sowie an ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte erhältlich.
(2) Der EC STADIONDECKEL wird grundsätzlich zur Nutzung gegen Kauf der Karte überlassen. Der Kartenaussteller kann bei der Ausgabe von bestimmten Karteneditionen (z.B. Dauerkarten, mit der integrierten Funktion des EC STADIONDECKELS) auf die Erhebung eines Kaufpreises verzichten. Ein Rückkauf (§6) der Karte ist ausgeschlossen beieinem Verlust des EC STADIONDECKELS, bei einer Beschädigung der Karte, bei der als Karte aktivierten Dauerkarte oder nach Ablauf der Rücktauschfrist des § 6 (3).
(3) Der EC STADIONDECKEL hat grundsätzlich einen indestausgabewert von 10 Euro Verzehrguthaben. Bei der erstmaligen Aufladung entsteht zusätzlich der Kaufpreis. Bei der Dauerkartennutzung als EC Stadiondeckel entfällt die Erhebung des Kaufpreises Eine Änderung des Mindestausgabewertes ist möglich.
§ 4 Aufladung
(1) Der EC STADIONDECKEL ist (wieder-) aufladbar. Er kann während der Öffnungszeiten an den hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte aufgeladen werden, sowie über das Onlineportal.
(2) Der Mindestaufladebetrag beträgt 10 Euro und kann in 5 Euro Schritten erhöht werden.
(3) Der Höchstbetrag des Kartenguthabens beträgt 150 Euro.
§ 5 Gültigkeitsdauer
(1) Der EC STADIONDECKEL kann ab Erwerb für die laufende und bis zum Ende der daran sich anschließenden Saison der Profimannschaft der Eishockey Cracks Bad Nauheim GmbH für die Bezahlung bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen verwendet werden.
(2) Als Erwerb des EC STADIONDECKELS gilt für die in die DAUERKARTE integrierte Funktion des EC STADIONDECKELS das erstmalige Aufladen des EC STADIONDECKELS.
§ 6 Rückkauf, Übertragung
(1) Während der Gültigkeitsdauer des EC STADIONDECKELS kann der Karteninhaber Rücktausch eines etwaigen Kartenguthabens zum Nennwert in Münzen und Banknoten verlangen oder im Fall der erfolgten Aktivierung der Funktion des EC STADIONDECKELS in der DAUERKARTE die Übertragung eines etwaigen Kartenguthabens von der für die vergangene Saison der Profimannschaft der Eishockey Cracks Bad Nauheim GmbH gültigen DAUERKARTE auf die für die laufende Saison gültige DAUERKARTE des gleichen Karteninhabers.
(2) Bei Auszahlung eines Kartenguthabens von insgesamt mehr als 50 € hat sich der Karteninhaber durch den Personalausweis zu identifizieren.
(3) Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Karteninhaber Rücktausch eines etwaigen Kartenguthabens innerhalb von zwei Jahren verlangen. Der Anspruch auf Rücktausch eines etwaigen Kartenguthabens verjährt nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf der Gültigkeitsdauer gemäß § 5.
(4) Ein Rücktausch ist an den hierfür ausgewiesenen Stellen zu den üblichen Geschäftszeiten möglich. Ein Rücktausch bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen erfolgt nicht.
(5) Ein Rückkauf erfolgt gegen und mit Rückgabe des EC STADIONDECKELS im Zeitraum der in §6(3) beschriebenen Gültigkeitsdauer. Im Falle der Aktivierung der Funktion des EC STADIONDECKELS in der DAUERKARTE erfolgt beim Rücktausch keine Rückgabe der DAUERKARTE. Im Falle einer Beschädigung des Speicherchips bzw. der aufgebrachten eindeutigen Karten-ID des EC STADIONDECKELS durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Lochen der Karte, Kartenbruch) ist ein Rückkauf ausgeschlossen, außer der Karteninhaber weist ein noch bestehendes Kartenguthaben nach
§ 7 Reklamationen und Geltendmachung von Einwendungen
(1) Reklamationen, die das Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und den angeschlossenen Akzeptanzstellen betreffen, sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nicht die Belastung des Kartenguthabens mit dem verfügten Betrag.
(2) Etwaige Reklamationen hinsichtlich des EC STADIONDECKELS können an die hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte oder an die Eishockey Cracks Bad Nauheim GmbH, Nördlicher Park 18, 61231 Bad Nauheim, sowie per E-Mail an stadiondeckel@ec-bn.de gerichtet werden.
(3) Einwendungen, die die Höhe des Kartenguthabens betreffen, sind spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Kenntniserlangung anzuzeigen.
§ 8 Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch
(1) Der Karteninhaber hat den EC STADIONDECKEL mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
(2) Das Risiko eines Verlustes und eines vom Karteninhaber zu vertretenden Missbrauchs des EC STADIONDECKELS trägt der Karteninhaber. Akzeptanz- und Rücktauschstellen prüfen nicht, ob der Karteninhaber rechtmäßiger Besitzer der Karte ist.
(3) Der Karteninhaber kann eine registrierte Karte beim Kartenaussteller sperren lassen. Ein etwaiges Guthaben auf der gesperrten Karte wird gemäß den Regelungen in § 6 zurückgetauscht, sofern das Kartenguthaben zum Zeitpunkt der Sperrung nicht geringer als die im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Transaktionskosten für die Sperrung ist.
(4) Bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige durch den Kartenaussteller. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleibt vorbehalten
§ 9 Entgelte
Für die Sperrung nach § 8 (3), sowie für sonstige im Zusammenhang mit dem Kartenverhältnis erbrachte Leistungen berechnet der Kartenaussteller angemessene Entgelte. Die Entgelte ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt des Erwerbs der Karte gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Entgelte werden nach der jeweiligen Inanspruchnahme mit dem
Kartenguthaben verrechnet. Dem Karteninhaber wird der Nachweis gestattet, dass ein Betrag, ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Entgelte sind.
§ 10 Haftung
(1) Der Kartenaussteller übernimmt keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der mit dem EC STADIONDECKEL bezahlten Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen.
(2) Ansprüche gegen den Kartenaussteller auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Kartenaussteller oder den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Kartenausstellers ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn der Schadenersatzanspruch aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultiert. Sofern eine vertragswesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzt wurde, ist die Ersatzpflicht auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(3) Unberührt bleibt die Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Soweit die Haftung des Kartenausstellers beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Arbeitnehmer, sonstiger Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Kartenausstellers.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Karteninhaber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand der Sitz des Kartenausstellers.